Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Je zwei von ihnen vertreten den Verein.
Der Schatzmeister ist, mit Vollmacht des übrigen Vorstandes, alleinzeichnungsberechtigt und befugt, Geldgeschäfte wie Kreditaufnahme usw. zu tätigen.