Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder durch den Schriftführer in Gemeinschaft mit dem Kassenwart.
Bei Rechtsgeschäften, die das Zehnfache eines Jahresmitgliedsbeitrages übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.