Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassierer und einem weiteren Mitglied. Zudem können stellvertretende Vorstandsmitglieder gewählt werden. Diese treten an die Stelle der Vorstandsmitglieder, die während ihrer Amtszeit nach Griechenland zurückgekehrt sind.
Schriftliche Erklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.