Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassierer.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 1. Schriftführer, gemeinsam vertreten.