Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer/Kassenwart, dem Schriftführer, dem Jugendwart und den Beisitzern. Der 1. Vorsitzende alleine oder zwei andere Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.