| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die Aufnahme von Krediten von über 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |