Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Werte von mehr als 500,00 DM der mehrheitlichen Genehmigung des erweiterten Vorstandes bedürfen.