Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vor-
sitzenden sowie dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein; bei der Abgabe von Erklärungen, durch welche der Verein verpflichtet wird, vertreten sie jeweils gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder dem stellvertretenden Geschäftsführer.