Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Flugwart.
Jeweils zwei von ihnen, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.