Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vor-
sitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass vermögenswirksame Ange-
legenheiten die Genehmigung der Mitgliederver-
sammlung bedürfen.