Vorstand gem. § 26 BGB ist der Vorsitzende/die Vorsitzende, der Schatzmeister/die Schatzmeisterin und
der Schriftführer/die Schriftführerin. Jedes Vorstandsmitglied ist für Geschäfte bis zu einem Höchstbetrag
von 1.000,00 EUR allein vertretungsberechtigt. Bei Geschäften über 1.000,00 EUR sind immer zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.