Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Platzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.