Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Sie vertreten den Verein sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich gemeinschaftlich.
Sie sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.