Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer (falls bestellt) sowie einer ungeraden Zahl von Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den
2. Vorsitzenden oder den Geschäftsführer jeweils zu zweit oder zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.