Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, Beirat und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für größere Ausgaben ab 1.000,00 DM zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zeichnen müssen.