Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer und maximal fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied.