Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Finanzkoordinator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Anschaffungen von mehr als 500,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.