| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vor-
sitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 DM ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. |