| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,00 Deutsche Mark belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende wie auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 Deutsche Mark belasten und für Dienstverträge ist jeweils die Zustimmung des Gesamtvorstandes nötig. |