Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Zur Eingehung von Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedarf es des Mehrheitsbeschlusses des erweiterten Vorstandes.