Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wobei ein Vorstandsmitglied Vorsitzender oder stellvertr. Vorsitzender sein muss.