Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1.Vorsitzenden allein oder durch den 2.Vorsitzenden, gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, vertreten.