Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder einer der Stellvertreter.