| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der 1.Vorsitzende ist befugt allein über Finanzmittel bis zu 250,00 EUR zu verfügen.
Für Verfügungen über darüber hinausgehende Beträge bedarf er der vorherigen Zustimmung von Zwei Vorstandsmitgliedern (Finanzausschuss), die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von jeweils zwei Jahren zu wählen sind und nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes sein dürfen. |