Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein grundsätzlich jeweils allein. Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen und die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden oder anderen dinglichen Rechten wird der Verein durch den Vorsitzenden gemeinschaftlich mit dem Kassenwart oder dem stellvertretenden Kassenwart vertreten. Bei Rechtsgeschäften betreffend Sparbücher und Konten vertreten der Kassenwart oder der stellvertretende Kassenwart den Verein jeweils allein.