| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der 1. und der 2. Vorsitzende können den Verein jeweils allein vertreten. Rechtsgeschäfte, die den Verein in vermögensrechtlicher Hinsicht verpflichten, können vom 1. oder 2. Vorsitzenden nur gemeinsam mit dem Kassenwart vorgenommen werden. |