Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder darunter der 1. oder 2. Vorsitzende vertreten den Verein grundsätzlich gemeinsam. Bei Kassenanweisungen jedoch wird der Verein durch den Kassenwart oder 1. Vorsitzenden allein vertreten.