Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1.stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2.stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter stets einer der Vorsitzenden. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von unter 2.000,00 EUR ist der Vorsitzende allein vertretungsberechtigt.