VR 27 AG Kiel · aktuell
Strukturierte Informationen
Kleingärtnerverein Nortorf e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl Instanzbehörde › … › Code
X1517R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 27 RD
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Kiel
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2021-08-27
Abruf Uhrzeit
00:12:00
Abruf Datum
2024-12-26
Letzte Eintragung
2024-11-05
Anzahl Eintragungen
11
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2021-08-27
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
1923-11-22
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2021-08-27
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Die Mitgliederversammlung ist ferner allein zuständig für Entscheidungen über die Anlegung und Verwertung des Vereinsvermögens sowie die Aufnahme von Darlehen, soweit hierbei jeweils ein Betrag von 2.500,00 EUR überschritten wird.
Status Rechtstraeger › Code
001