Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, unter ihnen müssen der 1. Vorsitzende oder der Vorstand Finanzen sein.