Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden allein.
Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam oder in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden.