Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
In Kassen- und Geldangelegenheiten ist die Mitzeichnung des Kassenwartes erforderlich.