Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte über 1.000,00 Euro bedarf es der Zustimmung des Beirates oder der Mitgliederversammlung.