Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 6.000,00 DM pro Jahr sowie Entscheidungen über die Einstellung und Entlassung von Angestellten bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes, der sich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer, dem Jugendobmann und seinem Vertreter, dem Pressewart, den Abteilungsleitern und dem Schriftführer zusammensetzt.