Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
a) ein Geschäftsführer der Johnson & Johnson Medical GmbH
b) ein vom Geschäftsführer der Johnson & Johnson Medical GmbH benannter Mitarbeiter
c) zwei Mitglieder des Betriebsrats der Johnson & Johnson Medical GmbH
Je ein Vorstandsmitglied zu a) oder b) vertritt den Verein mit einem
Vorstandsmitglied zu c) gemeinsam.