Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bühnenleiter, dem stellvertretenden Bühnenleiter, dem Kassenwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bühnenleiter oder den stellvertretenden Bühnenleiter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.