| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung des Beirates erforderlich. |