| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 500,00 DM ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich. |