Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem weiteren Vorstandsmitglied.