Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert vom mehr als 1.000,00 DM ist der schriftliche Zustimmungsbeschluss des Vorstandes nachzuweisen.