Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Jugendwart, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem 1. Schriftführer oder dem 1. Kassenwart . Bei allen die Vereinsjugend betreffenden Entscheidungen ist außerdem die Mitwirkung des Jugendwartes erforderlich.