Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den Kassenwart oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.