| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich von zwei Mitgliedern des Vorstandes vertreten, von denen mindestens einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ist. |