Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu acht weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Jedes andere Vorstandsmitglied kann den Verein nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.