Der vertretungsberechtigte Vostand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Verfügung über Grundstücke, Immobilien oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 15.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.