Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bis zu einem Betrag in Höhe von 500 EURO besteht bei Anschaffungen/Ausgaben Alleinvertretungsbefugnis.