Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.