| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.Beim Abschluss von Verträgen, die wiederkehrende Verpflichtungen für den Verein von mehr als Eintausend EUR pro Jahr oder für einen Zeitraum von länger als fünf Jahren enthalten und beim Erwerb oder Veräußerung von Vermögensgegnständen mit einem Kaufpreis von mehr als Eintausend EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. |