Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall mit über 500 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.