| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. |